Code of Conduct für Vertragspartner
Als BACK BORD Mühlenbäckerei GmbH & Co. KG mitsamt der mit dieser Gesellschaft im gesellschaftsrechtlichen Sinne verbundenen Unternehmen bekennen wir uns als Unternehmen zu unserer ethischen, sozialen und ökologischen Verantwortung innerhalb unseres Unternehmens und im Umgang mit unseren Geschäftspartnern.
Die in diesem Code of Conduct für Vertragspartner niedergelegten Verhaltensanforderungen beschreiben grundlegende Prinzipien, die von Lieferanten, Nachunternehmern und sonstigen Vertragspartnern von BACK BORD einzuhalten sind. Sie beziehen sich insbesondere auf die Verantwortung gegenüber Menschen und den Schutz der Umwelt. Die Einhaltung dieser Verhaltensanforderungen ist für eine erfolgreiche Zusammenarbeit mit BACK BORD unerlässlich.
Alle Geschäftspartner von BACK BORD sind verpflichtet die nachfolgenden Grundsätze auch in ihren Lieferketten zu wahren und durchzusetzen. Sollte der Geschäftspartner aus einer vertraglichen Beziehung mit BACK BORD Vorgaben unterliegen, die konkretere Regelungen als dieser Code of Conduct für Vertragspartner beinhalten, so gehen die vertraglichen Regelungen vor.
Grundsätze
Jeder Geschäftspartner von BACK BORD verpflichtet sich, die für ihn anwendbaren nationalen Gesetze, Verordnungen, Richt- und Leitlinien, ebenso wie relevante international anerkannte Normen, die OECD Grundsätze und die Prinzipien der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte einzuhalten und sich somit rechtskonform zu verhalten. Insbesondere sind hierbei auch die nachfolgenden, nicht abschließend aufgeführten rechtlichen, gesellschaftlichen und ökologischen Grundprinzipien zu wahren.
Verhalten im geschäftlichen Umfeld
Jeder Geschäftspartner von BACK BORD verpflichtet sich, Geschäftsentscheidungen ohne Rücksicht auf persönliche Belange, auch von Angehörigen oder sonstigen nahestehenden Personen, allein aufgrund sachlicher und objektiver Kriterien zu treffen und jegliche Form von Interessenkonflikten zu vermeiden.
Korruptionsvermeidung
Bei BACK BORD wird Korruption nicht geduldet. Jeder Geschäftspartner von BACK BORD verpflichtet sich, korruptes Verhalten nicht zu tolerieren und somit die internationalen und lokalen Anti-Korruptionsgesetze und -Standards einzuhalten. Hierunter fallen sämtliche Zuwendungen, die von BACK BORD Mitarbeitern an staatliche Hoheitsträger oder sonstige Dritte gezahlt oder diesen angeboten werden, um einen geschäftlichen Vorteil zu erlangen.
Kartell- und Wettbewerbsrecht
BACK BORD bekennt sich zu fairem Wettbewerb und erwartet von seinen Geschäftspartnern die Förderung des freien Wettbewerbs. Dies umfasst die Einhaltung sämtlicher wettbewerbsrechtlicher Regeln, sowie die entsprechenden nationalen bzw. internationalen Kartellgesetze und die Gesetze gegen unlauteren Wettbewerb. Jeder Geschäftspartner von BACK BORD verpflichtet sich, nicht an wettbewerbswidrigen Absprachen teilzunehmen und eine eventuell bestehende marktbeherrschende Stellung nicht unter Verletzung der jeweils anwendbaren Wettbewerbsregeln auszunutzen oder zu missbrauchen.
Geldwäsche
Geldwäsche wird bei BACK BORD nicht toleriert. Jeder Geschäftspartner von BACK BORD verpflichtet sich, alle Gesetze, die Geldwäsche oder die Finanzierung illegaler oder rechtswidriger Zwecke verbieten, zu beachten. Hierbei muss sicherstellt werden, dass Geschäfte ausschließlich mit seriösen Geschäftspartnern gemacht werden, d.h. mit Geschäftspartnern, die legale Geschäfte mit Mitteln aus legalen Quellen tätigen.
Vertraulichkeit und Datenschutz
Der Schutz von personenbezogenen Daten ist für BACK BORD von überragender Bedeutung. Die Geschäftspartner von BACK BORD haben den geltenden datenschutzrechtlichen Ordnungsrahmen zu beachten. Datenverarbeitung erfolgt nur in transparenterweise erforderlichem Umfang. Die Rechte auf Auskunft und Berichtigung sowie gegebenenfalls auf Widerspruch, Sperrung und Löschung sind zu wahren.
Export und Import
Die Geschäftspartner von BACK BORD verpflichten sich, die einschlägigen Import- und Export-Kontrollgesetze, insbesondere Sanktionen, Embargos und andere Regularien und Gesetze einzuhalten.
Unternehmerische Verantwortung
BACK BORD verpflichtet sich die von der Internationalen Arbeitsorganisation (International Labour Organisation [ILO]) empfohlenen Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen einzuhalten.
BACK BORD erwartet von seinen Geschäftspartnern, die für sie geltenden arbeitsrechtlichen Regelungen zu befolgen und für deren Mitarbeiter ebenfalls die von der Internationalen Arbeitsorganisation empfohlenen Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen zu gewährleisten.
Umgang mit Kinderarbeit
BACK BORD lehnt jegliche Form von Kinderarbeit ab. Die Geschäftspartner von BACK BORD haben die Regelungen der Vereinten Nationen zu Menschen- und Kinderrechten zu beachten und keine Mitarbeiter unter 16 Jahren zu beschäftigen. Sieht eine nationale Regelung betreffend Kinderarbeit strengere Maßstäbe vor, so haben die Geschäftspartner diese vorrangig zu beachten.
Umgang mit Zwangsarbeit
BACK BORD lehnt jede Form von Zwangs- und Pflichtarbeit strikt ab. Dies bedeutet, dass die Geschäftspartner von BACK BORD keine Arbeitsleistung nutzen, die unfreiwillig unter Androhung von Strafe und/oder Gewalt zustande gekommen ist, einschließlich erzwungener Überstunden, Schuldknechtschaft, Gefangenenzwangsarbeit, Sklaverei oder Leibeigenschaft. Die Geschäftspartner verpflichten sich darüber hinaus, gegen Zwangs- und Pflichtarbeit vorzugehen und Beschäftigte mit Würde und Respekt zu behandeln.
Sanktionen, Bußgelder, sonstige Strafen oder Disziplinarmaßnahmen dürfen nur im Einklang mit geltenden nationalen und internationalen Normen sowie den Menschenrechten erfolgen.
Diskriminierung und Belästigung
Jeder Geschäftspartner von BACK BORD muss Chancengleichheit und Gleichbehandlung gewährleisten. Diskriminierung und Belästigung aufgrund ethnischer oder nationaler Zugehörigkeit, der Hautfarbe, des Geschlechts, der Religion, der politischen Einstellung, der sozialen Herkunft oder anderer Unterscheidungsmerkmale werden nicht geduldet.
Die Geschäftspartner stellen sicher, dass Beschäftigte ausnahmslos mit Würde und Respekt behandelt werden und kein Beschäftigter verbaler, psychischer, sexueller und/oder körperlicher Gewalt, Nötigung oder ähnlichen Belästigungen ausgesetzt wird. Einschüchterungen jeglicher Art durch den Arbeitgeber sind streng verboten.
Löhne und Sozialleistungen
Jeder Geschäftspartner von BACK BORD hat seinen Mitarbeitern eine angemessene Vergütung zu zahlen, die mindestens den in der jeweiligen Region gesetzlich bzw. tariflich festgelegten Mindestlöhnen entspricht. Die jeweils anwendbaren gesetzlichen Vorgaben zu den Arbeitszeiten sind einzuhalten. Gesetzlich unbegründete Lohnabzüge sind nicht gestattet. Zudem sollen berufliche Fähigkeiten der Mitarbeiter auf allen Ebenen durch geeignete Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen gefördert werden.
Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
Jeder Geschäftspartner von BACK BORD ist verpflichtet, die Einhaltung der für ihn geltenden Vorschriften zum Gesundheitsschutz, der Arbeitssicherheit sowie der Unfallverhütung sicherzustellen
Von unseren Geschäftspartnern erwarten wir, dass sie alle erforderlichen Maßnahmen für eine sichere, gesunde und hygienische Arbeitsplatzumgebung ergreifen. Zu diesen Maßnahmen gehören für BACK BORD unter anderem Schutzmaßnahmen bei dem Umgang mit Gefahrstoffen, Arbeitsschutzvorrichtungen an Maschinen und einschlägige Mitarbeiterschulungen.
Hierbei sind international anerkannte Arbeitssicherheit- und Sozialstandards einzuhalten (u. a. Bereitstellen von Sozialräumen und Wasser (Trinkwasserqualität)). Darüber hinaus unterstützen die Geschäftspartner eine kontinuierliche Verbesserung der Arbeitsbedingungen.
Gewerkschaften, Arbeitnehmervertretung und Beschwerdemechanismen
Jeder Geschäftspartner von BACK BORD hat - soweit regional gesetzlich zulässig - das Grundrecht seiner Mitarbeiter, Gewerkschaften und Arbeitnehmervertretungen zu bilden und diesen beizutreten, anzuerkennen und zu gewährleisten.
Die Etablierung von Mitteilungs- und Beschwerdemechanismen ist wünschenswert.
Verhalten gegenüber der Umwelt
BACK BORD will in allen Produktkategorien und Dienstleistungen das Bestmögliche leisten, ohne dabei seine ökologische Verantwortung zu vernachlässigen. Der Schutz der Umwelt, des Klimas und einer nachhaltigen Produktion haben einen hohen Stellenwert bei BACK BORD. Um einen Beitrag zur Zukunftssicherung zu leisten, legt BACK BORD Wert auf ein umweltfreundliches, ressourcenschonendes und -schützendes Handeln unter Beachtung nationaler und internationaler Gesetze und Vorschriften.
Umwelt und Klimaschutz
BACK BORD erwartet von seinen Geschäftspartnern die sichere und umweltverträgliche Entwicklung und Herstellung von Produkten sowie deren Verpackungen und deren umweltschonenden Transport. Dazu gehören beispielsweise die Bewertung der eigenen Umweltauswirkungen sowie Managementsysteme (z.B.: nach ISO 14001 oder ein äquivalentes System) oder die Steigerung der Ressourceneffizienz.
BACK BORD verlangt von seinen Geschäftspartnern den Einsatz von zumutbaren Maßnahmen, Verfahren und Systemen zur nachhaltigen Optimierung der Nutzung aller relevanten Ressourcen wie Energie, Wasser und Rohstoffe.
Abfall und Emissionen
Geschäftspartner von BACK BORD sollten mindestens Verfahren und Systeme einsetzen, die die Sicherheit der Handhabung, des Transports, der Lagerung, des Recyclings, der Wiederverwendung und des Managements von Rohstoffen, Materialien und Abfällen gewährleisten.
Die Geschäftspartner verpflichten sich, entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, damit negative Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit oder die Umwelt verhindert bzw. beschränkt werden.
Prozesssicherheit
Der Einsatz eines Managementsystems zur Steuerung von Arbeitsprozessen unter Berücksichtigung von anerkannten Sicherheitsstandards ist Voraussetzung für die Minimierung von Unternehmensrisiken und wird von den Geschäftspartnern von BACK BORD erwartet. Unter Umständen bedarf es hierbei der Durchführung spezifischer Risikoanalysen für Anlagen. Bei allen Anlagen sollen die Geschäftspartner Maßnahmen zur Prävention von Zwischenfällen, wie z.B. dem Austreten von chemischen Stoffen und/oder Explosionen, treffen.
Produktsicherheit
Die Geschäftspartner verpflichten sich, BACK BORD für den beabsichtigten Verwendungszweck unbedenkliche Produkte anzubieten und darüber hinaus alle relevanten Produktinformationen zur Verfügung zu stellen, insbesondere zu Zusammensetzung, zur Nutzung (Sicherheitsdatenblätter, Verarbeitungshinweise bzw. Montageanleitungen sowie Arbeitsschutzmaßnahmen) und ggf. zur Entsorgung seiner Produkte rechtzeitig vor der Lieferung/Leistung. Darüber hinaus verpflichten sich die Geschäftspartner, auf Anfrage spezifische Dokumente zur Verfügung zu stellen.
Klinische Studien und Tierschutz
Es wird erwartet, dass die Geschäftspartner klinische Studien und/oder Tierversuche nur im Einklang mit internationalen Richtlinien und unter Einhaltung geltender nationaler und lokaler Gesetze und Regelungen nach dem aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik durchführen und auf das absolut erforderliche Minimum beschränken.
Konfliktmineralien
Die Geschäftspartner tragen vollumfänglich dafür Sorge, dass eine Lieferung von Produkten an BACK BORD mit Inhalt von Metallen unterbleibt, deren Ausgangsmineralien bzw. Derivate aus Konflikt- und Hochrisikogebieten stammen, wo sie direkt oder indirekt zur Finanzierung oder Unterstützung bewaffneter Gruppierungen beitragen oder nicht den sozialen Erwartungen entsprechen. Es gilt die aktuelle EU-Verordnung zur Festlegung von Pflichten zur Erfüllung der Sorgfaltspflichten in der Lieferkette.
Einhaltung des BACK BORD Code of Conduct für Vertragspartner
BACK BORD erwartet von seinen Geschäftspartnern die Einhaltung des BACK BORD Code of Conduct für Vertragspartner. Bei Beginn oder der Verlängerung der Vertragsbeziehung mit BACK BORD hat jeder Geschäftspartner die Einhaltung der in diesem Code of Conduct für Vertragspartner niedergelegten Verhaltensvorgaben zu erklären.
Die Verletzung der in diesem Code of Conduct für Vertragspartner niedergelegten Verhaltensvorgaben durch einen Geschäftspartner kann die geschäftliche Beziehung mit BACK BORD gefährden und zur Beendigung der Geschäftsbeziehung führen.
Information und Kommunikation
Geschäftspartner sollen die sich aus dem Verhaltenskodex ergebenden Verpflichtungen in ihren Organisationen mit ihren Beschäftigten kommunizieren.
Monitoring
BACK BORD behält sich das Recht vor, die Einhaltung der vorstehenden genannten Anforderungen des Code of Conduct entweder durch BACK BORD selbst zu überprüfen oder durch unabhängige Dritte im Rahmen von Audits oder durch Einsicht in offizielle Zertifizierungen überprüfen zu lassen.